
Möchtest du dir eine Schildkröte anschaffen, solltest du ein paar Regelungen beachten, die der Schildkrötenpopulation und dir als Besitzer zugute kommen. Vor allem wenn du Begriffe wie CITES oder WA nur einmal gehört hast, wäre es empfehlenswert, weiterzulesen. In diesem Beitrag findest du Informationen über die Regelungen der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der verschiedenen Schildkrötenarten. Du erfährst, was du zu beachten hast und wo du deine Schildkröte anmeldest.
Inhaltsverzeichnis
- Warum muss ich meine Schildkröte anmelden?
- CITES
- Was passiert, wenn ich meine Schildkröte nicht anmelde?
- Schildkröte anmelden
- Vorsicht bei Reptilienbörsen
- Schildkröte als Geschenk kann teuer werden
- Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung?
- Fotodokumentation
- Wann muss die Fotodokumentation vorgelegt werden?
- Was bei einer Fotodokumentation beachten?
- Schildkröte als Fundtier
- Vorsicht vor Krankheiten!
Warum muss ich meine Schildkröte anmelden?
Schildkröten mögen einen dicken Panzer haben, der sie vor unseren heimischen Raubtieren beschützt, doch weltweit zählen sie zu den von Aussterben bedrohten Tierarten. Damit wir diese Panzerechsen demnächst nicht nur im Zoo sehen können, gibt es Regelungen für Handel und Zucht.
CITES
Beschlossen wurde dies bereits in den Siebziger Jahren durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, kurz WA, am 3. März 1973. International findest du die Organisation unter dem Begriff CITES, engl.: Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, deutsch: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen.
In diesem Übereinkommen wurden besonders bedrohte Tiere und bedrohte Tiere definiert. Heute findest du die besonders bedrohten Tierarten im Anhang I des Abkommens und die bedrohten Tierarten in Anhang II.
Die CITES-Regelungen betreffen den Handel und die Zucht der gelisteten Tierarten. Während der Handel mit Tierarten aus Anhang I gänzlich untersagt wird, gelten strenge Restriktionen für Tierarten in Anhang II.
Das Handelsverbot gilt für Tiere aus der Wildnis. Es ist international verboten, gelistete Tierarten aus Anhang I in der Wildnis zu fangen und sie für kommerzielle Zwecke zu verwenden. Das gilt auch für Teile der Tiere. Wer einen Schwanz eines bereits verendeten Bengaltiger mit nach Hause nehmen möchte, bekommt genauso viel Ärger wie derjenige, einen Bengaltiger schießt.
1983 hat die EU ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Regelungen von CITES in ihren Ländern umzusetzen. Seitdem findet ihr unter den EU-Regelungen unter Anhang A und Anhang B die Tierarten der CITES-gelistet.
Schildkrötenarten aus Anhang A sind:
- alle Meeresschildkröten (Cheloniidae)
- alle Lederschildkröten (Dermochelys coriacea)
- Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni)
- Maurische Landschildkröte (Testudo graeca)
- Breitrandschildkröte (Testudo marginata)
Mit Ausnahme der Vierzehenschildkröte (Agrionemys horsfieldii) zählen alle Landschildkröten zu den stark gefährdeten Arten. Die Vierzehenschildkröte ist dagegen im Anhang B zu finden.
Im Anhang B der EU-Regelungen findet sich ebenso die Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans, Sumpfschildkröte). Sie ist nicht auf der CITES-Liste, steht jedoch unter Beobachtung, da sie oft ausgesetzt wird und so beliebt ist, dass zu viel Handel ihre Population in freier Wildbahn gefährden könnte.
Das heißt, die oben genannten Landschildkröten aus Anhang A sowie alle Meeres- und Lederschildkröten, insofern der Besitz nicht gänzlich untersagt wird, müssen an- und abgemeldet werden. Ihr müsst durch bestimmte Papiere nachweisen können, dass die Schildkröte auf dem Rechtswege zu euch gekommen ist.
Für einen Verkauf bedarf es der gelben EU-Bescheinigung, früher blaue CITES-Bescheinigung, durch die Behörden. In dieser wird die Nachzucht reglementiert.
Die Schildkrötenarten stehen seit einigen Jahren in der CITES-Liste und gelten als stark vom Aussterben bedroht. Sie kommen also so gut wie gar nicht mehr in ihren heimischen Gefilden vor. Auch wenn die CITES-Listen alle drei Jahre erneuert und geprüft werden, stehen die Meeres-, Leder- und diese drei Landschildkrötenarten noch immer in der CITES-Liste Anhang I.
Für dich als Besitzer bedeutet dies:
- Die Schildkröte sowie ihre Nachzuchten und ihr Ableben müssen behördlich gemeldet werden.
- Die Schildkröte muss vor 1987 in das Land gekommen (z.B. durch Import) oder eine Nachzucht einer solchen Schildkröte sein.
- Hat die Schildkröte einen Vorbesitzer, muss dieser bei den Behörden gemeldet sein bzw. müsst ihr ihn mit Namen, Anschrift etc. angeben können.
- Abhängig vom Bundesland müsst ihre eine regelmäßige Fotodokumentation bereitstellen.
- Für Nachzuchten benötigt ihr die gelbe EU-Bescheinigung, früher die blaue CITES-Bescheinigung.
Was passiert, wenn ich meine Schildkröte nicht anmelde?
Aufgrund des Artenschutzes führt das Nichtanmelden einer der oben genannten Schildkröten zu einer Strafgebühr. Dies gilt auch für Nachzuchten angemeldeter Schildkröten, insofern ihr sie weiterverkaufen möchtet. Je nach Bundesland ist der Vollzug unterschiedlich. Im schlimmsten Fall kannst du mit 10.000 Euro Bußgeld rechnen, im besten Fall mit einem Eurobetrag im hohen zweistelligen Bereich.
Sieht die Behörde in der Unterschlagung eine Gefährdung des Tieres, kann deine Schildkröte beschlagnahmt werden.
Schildkröte anmelden
Da das WA keinem Staat Souveränpflichten auferlegt, sondern eine freiwillige Angelegenheit darstellt, leitet jedes Land seine eigenen Gesetzmäßigkeiten ab und stellt seine eigenen Behörden für den Vollzug.
In Deutschland hat die Oberaufsicht über den Vollzug des Washingtoner Übereinkommens bzw. die daraus von der EU abgeleiteten Regelungen das Bundesamt für Naturschutz (BfN). In jedem Bundesland können diese unterschiedlich gehandhabt werden. Innerhalb der Bundesländer zeichnen die jeweiligen Regierungspräsidien und Naturschutzämter für die Einhaltung der Regelungen verantwortlich.
Wie kann ich meine Schildkröte anmelden?
Für die Anmeldung einer Schildkröte aus Anhang A musst du folgende Bedingungen erfüllen:
- Kaufbeleg mit Datum / Nachweis des Züchters
- Bei Nachzuchten leg die CITES-Bescheinigung bzw. gelbe EU-Bescheinigung vor
- Fotodokumentation: Bild vom Bauchpanzer (Plastron), Bild vom Rückenpanzer (Carapax)
Um dich als rechtmäßiger Halter ausgeben zu können, benötigst du eine Bestätigung über die Behörden. Diese erhältst du jedoch nur, wenn du mindestens einen Kaufbeleg mit Datum vorweisen kannst.
Hinweis: Da Schildkröten im Anhang I der CITES-Liste vermerkt sind, ist es praktisch ausgeschlossen in unseren Breitengraden, dass du ein Tier ohne vorherige Anmeldung durch den Züchter erwerben kannst.
Vorsicht bei Reptilienbörsen
Wenn dir zum Beispiel auf einer Reptilienbörse eine Schildkröte ohne Anmeldung zum Kauf angeboten wird, schlage dieses Angebot dankend aus. Hier dürfte es sich um einen illegalen Verkauf handeln. Du bist durchaus berechtigt, diesen Händler anzuzeigen.
Kaufe eine Schildkröte nur von einem Züchter, der sich anhand der gelben EU-Bescheinigung ausweisen kann. Jede angemeldete Schildkröte hat eine Identifikationsnummer (ähnlich einer Personalausweisnummer). Mit dieser und dem dazu gehörigen Kaufbeleg kannst du dich als neuen Halter ausweisen.
Schildkröte als Geschenk kann teuer werden
Ähnlich ist es mit Schildkröten als Schenkungen. Auch hier solltest du den Vorbesitzer (den Schenker) nachweisen können, während besagter Schenker sein Halterecht für die Schildkröte nachweisen muss. Nicht selten kommt es vor, dass ältere Bekannte ihre Schildkröte verschenken, ohne je etwas von einer CITES-Bescheinigung gehört zu haben.
Pass also auf und prüfe zuvor, ob du die Schildkröte rechtmäßig erhalten kannst. Kann der Besitzer vorweisen, dass er seine Schildkröte bereits länger als 1987 bei sich hat, gilt das in der Regel als Beweis für den früheren Halter. Ein Nachweis kann zum Beispiel mit Privataufnahmen oder Tierarztrechungen erbracht werden.
Strafbar hat er sich dennoch gemacht, denn Schildkröten unterliegen der Anmeldepflicht. Mit einer Strafgebühr ist also zu rechnen. Doch möglicherweise kannst du deinen Schenker dabei auch unterstützen und dich anschließend als neuer Halter deiner Schildkröte rechtmäßig anmelden.
Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung?
Hast du eine Landschildkröte rechtmäßig erworben, musst du sie unverzüglich anmelden. Kosten entstehen durch eine Anmeldung nicht. Erst wenn du Nachzuchten meldest – und auch hierzu bist du verpflichtet – kannst du mit einer Gebühr von etwa 15 Euro je CITES- bzw. EU-Bescheinigung rechnen.
Fotodokumentation
Jeder Halter einer Landschildkröte ist verpflichtet, regelmäßig eine Fotodokumentation vorzulegen. Diese besteht mindestens aus einem Bild des Bauchpanzers (Plastrin) und einem Bild des Rückenpanzers (Carapax). Außerdem gibt es Behörden, bei denen du ebenso ein Bild des Habitats, sprich: des Geheges, vorweisen musst. So kann das Landesamt für Naturschutz leichter abschätzen, ob du deine Schildkröte artgerecht hältst.
Die Fotodokumentation identifiziert deine Schildkröte in all ihren Lebensphasen als dieselbe. Wichtig ist daher, dass alle Panzernähte auf dem Carapax und Kreuzlinien auf dem Plastron gut zu erkennen sind. Da die Kleinen noch wachsen, verändert sich auch ihr Erscheinungsbild. Daher ist gerade in den ersten Monaten und Jahren eine regelmäßige Fotodokumentation durch die Bundesartenschutzverordnung vorgeschrieben.
Wann muss die Fotodokumentation vorgelegt werden?
Bei Schildkröten bis 5 Jahre musst du jährlich eine Fotodokumentation vorlegen. Danach ist eine Fotodokumentation nur alle 5 Jahre fällig. Beachte, dass auch dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Was bei einer Fotodokumentation beachten?
Deine Schildkröte sollte auf diesen Bildern eindeutig zu identifizieren sein. Daher solltest du sie zuvor säubern, so dass das ganze Panzermuster zu erkennen ist. Sie sollte auch nicht mehr nass oder feucht sein, da sich ansonsten Lichtreflexe auf dem Foto ergeben könnten und das Bild als ungültig angesehen wird.
Bewährt hat sich eine Unterlage mit Schwarz-Weiß-Karos von je 1 cm. Diese dient als Orientierungshilfe bei der Abmessung der Schildkröte mit bloßem Auge. Alternativ kannst du auch eine weiße Unterlage verwenden, auf der du neben die Schildkröte ein Lineal legst.
Siehe Karo-Muster-Unterlage hier.
Die Schildkröte sollte vertikal auf der Unterlage liegen bzw. auf dem Bild sollte sie vertikal zu sehen sein. Lichte sie mit Rückenseite und Bauchseite je einmal ab.
Hinweis: Erst nachdem die Bauchnaht geschlossen ist, sollten die ersten beiden Bilder entstehen. Alle frisch geschlüpften Schildkröten haben eine etwas geöffnete Bauchnaht. Bei Schildkröten, die sich unter ungünstigen Brutbedingungen befunden haben, kann die Öffnung sehr groß sein. Dann solltest du mit der Bilderstellung warten bzw. zeitnah einen reptilienkundigen Tierarzt aufsuchen. Erst wenn die Bauchnaht am Plastron geschlossen ist, kann das Tier eindeutig identifiziert werden. Dies ist unter normalen Umständen etwa mit 4 bis 6 Wochen oder spätestens in den ersten 3 Monaten nach dem Schlüpfen der Fall.
Um die Dokumentation perfekt zu machen, solltest du deine Schildkröte anschließend messen und wiegen. Die Fotos klebst du dir in ein Dokument (A4-Format). Maße und Gewicht sowie Datum der Bilderstellung und Messung kommen auf das Dokument neben den Bildern.
Führe die Dokumentation regelmäßig fort, sodass du auf Verlangen aktuelle Daten vorlegen kannst.
Schildkröte als Fundtier
Auch für Schildkröten als Fundtiere gelten Regeln. Hast du eine Schildkröte gefunden, solltest du dich bei der nächsten Naturschutzbehörde kundig machen.
Mit folgenden Fragen ist zu rechnen:
- Wo hast du sie gefunden?
- Wann hast du sie gefunden?
- Was hast du unternommen, um den Besitzer ausfindig zu machen?
Registrierte Schildkröten sind mit Halter gemeldet. Der Besitzer wird daher durch die Behörde ausfindig gemacht und informiert. Sollte es sich um ein illegales Tier handeln oder der Besitzer lebt nicht mehr, besteht die Chance, dass du dich als neuer Halter bewerben kannst.
Da du jedoch keinen Kaufbeleg vorlegen kannst, wird in der Regel der Staat Besitzer der Fundschildkröte. Du kannst sie dann mit nach Hause nehmen und sie artgerecht halten. Möchtest du sie jedoch abgeben, ganz gleich ob verschenken oder verkaufen, musst du erst die Erlaubnis der zuständigen Behörde, des rechtmäßigen Besitzers, einholen. Auch für eine Zuchtabsicht benötigst du in diesem Fall nicht nur die gelbe EU-Bescheinigung, sondern auch die Erlaubnis des Staates.
Vorsicht vor Krankheiten!
Besonders Schildkrötenbesitzer neigen dazu, gefundene Schildkröten gleich in ihr gemütliches Gehege zu den anderen Artgenossen zu setzen. Doch Vorsicht! Da du die Vorgeschichte nicht kennst, solltest du die Schildkröte zunächst für ein paar Wochen in Quarantäne halten und sie vom Tierarzt prüfen lassen. Sind dann alle Regularitäten mit dem Amt geklärt, ist der Besitzer nicht ausfindig gemacht worden und wurde die Schildkröte auf Krankheiten untersucht, kannst du sie in ihr neues Zuhause entlassen.
Ich habe eine Schildkröte im Zoohandel 2018 erworben und ornungsgemäß beim Landkreis angemeldet. Bekomme jetzt vom Landkreis einen Kostenbescheid von 97,13 für die Anmeldung v. Landkreis Osnabrück, Ist das rechtens?
Guten Tag. Ich habe eine THH aus schlechter Haltung, also von privat, übernommen und somit keinen Kaufbeleg oder Ähnliches. Papiere habe ich mitbekommen… wie soll ich sie jetzt anmelden ? Liebe Grüße.
Hallo Emely,
mit den Papieren meldest du dich einfach bei der örtlichen Naturschutzbehörde oder dem Veterinäramt. Das ist regional etwas unterschiedlich. In jedem Fall wird dir aber dann freundlich geholfen. Papiere hast du ja und das ist schon mal ein Anfang. Einen Herkunftsnachweis kannst du im Zweifel sicher auch erbringen, da du ja weißt von wem du sie übernommen hast.
Ich würde nur nicht zu lange warten, sondern mich einfach bei der Behörde melden. Die geben dir dann Infos was zu tun ist. Es kann sein das jemand zu dir kommt und sich die Haltungsbedingungen anschaut. Mach dir da aber keinen zu großen Kopf drum, denn auch das ist alles machbar. 🙂
Beste Grüße
Soeren